„Als DRK in Nordrhein-Westfalen erscheint es uns in besonderer Weise wichtig, dass die Entscheidungsträger aus Verwaltung, Streitkräften und Justiz im Lande nicht nur mit den Regelungen des humanitären Völkerrechtes vertraut sind, sondern ebenso mit den sich aus den Rotkreuz-Grundsätzen ergebenden Maximen für das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen“, sagte der Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe, Dr. Fritz Baur mit Hinweis auf „eine der wesentlichen Aufgaben des Roten Kreuzes“: Gemäß dem „Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen“, dem sogenannten DRK-Gesetz, nehme das Deutsche Rote Kreuz die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen ergeben, insbesondere die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und die Unterstützung der Bundesregierung hierbei. „Um diesen Auftrag zu erfüllen, leisten wir auf vielfältige Weise Verbreitungsarbeit“, so der Präsident des DRK-Landesverbandes Nordrhein, Dr. Alexander Schröder-Frerkes. „Diese richtet sich mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten vor allem an politische und gesellschaftliche Entscheidungsträger, Streitkräfte und Polizei, Juristen, medizinisches Personal, Schüler und Studenten, Medien sowie die allgemeine Öffentlichkeit.“
Bei den Vorträgen der diesjährigen Tagung geht es unter anderem um „Krieg in der Ukraine – rechtliche Herausforderungen“, „Die Neutralität des Roten Kreuzes – Hindernis oder Chance in der humanitären Hilfe“ und „Das Völkerstrafrecht und der bewaffnete Konflikt“.