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Angebote von DLRG, Schwimmverband NRW und DRK-Wasserwacht für Kinder in Kitas und Schulen sollten Gegenstand des Aktionsplans „Schwimmen lernen“ der NRW-Landesregierung sein!

Düsseldorf, 25.06.2019. Mit dem am 24. Juni 2019 vorgestellten Aktionsplan will die NRW-Landesregierung die Schwimmfähigkeit von Kindern fördern. Dazu sollen etwa Anpassungen der Lehrpläne, Kompaktkurse Schwimmen oder eine Imagekampagne beitragen.

DLRG, Schwimmverband NRW und DRK-Wasserwacht begrüßen die Pläne der NRW-Landesregierung zur Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern ausdrücklich. Die drei großen schwimmsporttreibenden Verbände haben die Landesregierung bei ihren Plänen im Vorfeld zum Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ intensiv beraten und unterstützt.   Enttäuscht zeigen sich die Organisationen davon, dass die NRW-Landesregierung nun hinter ihrem im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziel, jedes Kind am Ende der Grundschulzeit zum sicheren Schwimmer gemacht zu haben, zurück bleibt. Sie bekräftigen die ursprüngliche Zielsetzung der Koalitionspartner, dass Schwimmfähigkeiten vergleichbar mit dem Schwimmabzeichen in Bronze als Mindeststandard nach der Grundschule erreicht werden sollten. Seitens der schwimmsporttreibenden Verbände besteht die umfängliche Bereitschaft, bei der Maßnahmenplanung zur Erreichung dieses Ziels mitzuwirken.  DLRG, DRK-Wasserwacht und der Schwimmverband NRW werden auch weiterhin aktiv daran mitwirken, Kindern und Jugendlichen möglichst früh das Schwimmen beizubringen, um die Zahl von Badeunfällen zu senken und die individuelle Sicherheit im und am Wasser zu erhöhen. Der Erfolg wird sich schließlich in der Umsetzung zeigen.  Durch das Programm „NRW kann Schwimmen“ haben bereits seit 2009 mehr als 33.000 Kinder durch die DLRG, die DRK-Wasserwacht und den Schwimmverband NRW das Schwimmen erlernt.  DLRG, Schwimmverband NRW und DRK-Wasserwacht kritisieren darüber hinaus, dass die zahlreichen Schwimmangebote der drei schwimmsporttreibenden Verbände für Kinder in Kitas und Schulen nicht Gegenstand des Aktionsplans sind. Denn gerade durch diese  erfahren Kinder etwa eine Wassergewöhnung in der Kita und werden durch die daran anschließende Ausbildung zu sicheren Schwimmern. Pressefoto: Jörg F. Müller / DRKAktionsplan 2019 bis 2022 der Landesregierung NRW