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Reform der Notfallversorgung - Das DRK in Nordrhein-Westfalen begrüßt die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Foto: Andreas Brockmann

Düsseldorf/Münster, 10.09.2019. Mit dem vorgelegten Arbeitsentwurf zur Reform der Notfallversorgung werden notwendige Maßnahmen geplant, um den Herausforderungen der Notfallrettung gerecht zu werden. Faktoren wie die zunehmende Inanspruchnahme der Notdienste, der bestehenden Ärztemangel sowie die suboptimale Verteilung der Notfallpraxis-Standorte insbesondere im ländlichen Bereich führen perspektivisch zu einem Kollaps der Notfallversorgung. Das DRK in NRW begrüßt daher die vorgelegten Vorschläge zur Reform der Notfallversorgung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn. Der Arbeitsentwurf enthält substanzielle Verbesserungen für Patientinnen und Patienten.

Insbesondere begrüßt das DRK in Nordrhein-Westfalen, dass der Arbeitsentwurf die Position des DRK aufgreift, den Rettungsdienst als wesentlichen Teil der Gefahrenabwehr zu betrachten, und somit die Zuständigkeit der Länder für die Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes nicht in Frage stellt.

Das DRK in NRW hält die verbindlichen Kooperationen der Leitstellen und des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes für zielführend. Entsprechende Projekte in Nordrhein-Westfalen haben bereits gezeigt, dass eine gemeinsame Ressourcenverwaltung dazu führen kann, Hilfeersuchen effektiver zu begegnen. Entsprechend begrüßt das DRK in NRW die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren. Eine erste gemeinsame Anlaufstelle für die Bevölkerung im Notfall vermag zu einer wirksamen Patientensteuerung führen.

Darüber hinaus befürwortet das DRK in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Anerkennung des Rettungsdienstes als Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen. Damit wird erreicht, dass die Versorgung vor Ort auch dann vergütet wird, wenn Patienten anschließend nicht ins Krankenhaus transportiert werden. Ob eine Ausweitung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes die Herausforderungen lösen kann, wird zu prüfen sein.

Um die knappen Ressourcen der Ärzte im Rettungsdienst zu entlasten, schließt sich das DRK in NRW den Ausführungen des Sachverständigenrates an, eine feste Kompetenzzuordnung für Notfallsanitäter zu definieren. Bundesweit wird derzeit uneinheitlich festgelegt, welche Kompetenzen für Notfallsanitäter die Regel sind. Eine Vereinheitlichung mit einer damit einhergehenden Anpassung des Heilpraktikergesetzes könnte so zu einer Steigerung der Qualität des Rettungsdienstes beitragen.

Das Deutsche Rote Kreuz in NRW merkt darüber hinaus an, dass ein notwendiger Schritt zur Entlastung des Gesundheitssystems eine breite Sensibilisierung der Bevölkerung für Fragen der Gesundheit im Alltag wie im Katastrophenfall ist. Dazu fordert das DRK, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung generell zu fördern und dies idealerweise bereits in den Schulen in den Lehrplan zu integrieren. Wissen und Verhaltensweisen zur Selbsthilfe im Katastrophenfall sollten hier ergänzend und kontinuierlich gelehrt werden.