Ziel der Veranstaltung war es, Vertreterinnen und Vertreter aus Bundes- und Landespolitik, kommunaler Verwaltung, Feuerwehren und anerkannten Hilfsorganisationen miteinander ins Gespräch zu bringen und unterschiedliche Perspektiven auf die zukünftige Ausgestaltung der Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren.
In ihrer Begrüßung machte die stellvertretende Vorsitzende des DRK-Ortsvereines Schwelm Johanna Burbulla deutlich: „Wir befinden wir uns bei der Notfallversorgung in einer Übergangszeit. Wir erleben den Vorabend einer völlig anderen Gesetzgebung, als wir sie bislang hatten.“. Mit dem Musterbeschluss „Rettungsdienst“ liege für die Finanzierung der sog. Fehlfahrten ein Übergangsinstrument vor. Der Beschluss sehe auch eine Qualitätssicherungsphase für den Rettungsdienst vor. Diese könne dafür genutzt werden, um die erforderliche Verzahnung mit der Reform auf Bundesebene zu ermöglichen und die damit zusammenhängende notwendige Umstellung vom bislang praktizierten „Gebührenmodell“ auf das „Vertragsmodell“ im Landesrettungsgesetz vorzubereiten.
In ihrer Keynote skizzierte die stellvertretende Berichterstatterin für Bevölkerungsschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Katja Strauss-Köster MdB die wesentlichen Ziele der Reform. Sie betonte, dass die Notfallversorgung künftig stärker vernetzt, digitaler und patientenorientierter ausgestaltet werden müsse. „Mit der Verankerung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird die tatsächliche Arbeit des Rettungsdienstes erstmals angemessen abgebildet und zugleich mehr Rechtssicherheit für Leistungserbringer und Krankenkassen geschaffen.“.
Dr. Katja Strauss-Köster MdB betonte zudem, dass Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz gemeinsam gedacht werden müssen. „Der Rettungsdienst ist nicht nur ein unverzichtbarer Bestandteil der alltäglichen Gefahrenabwehr, sondern zugleich eine tragende Säule der Krisenvorsorge. Krisenlagen sind keine abstrakten Ausnahmefälle, sondern können jederzeit Realität werden. Deshalb braucht es Strukturen, die im Alltag funktionieren und zugleich auf außergewöhnliche Lagen vorbereitet sind.'' Zugleich unterstrich sie die Bedeutung einer engen Verzahnung von Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz sowie einer verlässlichen Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der weiteren Umsetzung der Reform.
Im Anschluss diskutierten Dr. Katja Strauss-Köster MdB, Sebastian Arlt, Kreisdirektor des Ennepe-Ruhr-Kreises, Uwe Krischer, Landesbeauftragter für den Bevölkerungsschutz des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe, und Dennis Stiewe, Rettungsdienstleiter des DRK-Ortsvereines Sprockhövel, unter der Moderation von Dr. Sascha Rolf Lüder, Leiter des Verbindungsbüros des DRK bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen über die Chancen und Herausforderungen der geplanten Gesetzesnovelle.
Einigkeit bestand darüber, dass die Reform der Notfallversorgung dringend erforderlich sei, um den vielfältigen Belastungen der bestehenden Strukturen entgegenzuwirken und zugleich den Rettungsdienst nachhaltig strukturell zu stärken. Mit dem Gesetzentwurf solle die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden. Das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes würden als Teil der Krankenbehandlung anerkannt. Dies bilde die Realität des Rettungsdienstes als hochspezialisierter Dienst zur Versorgung von Notfällen besser ab als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrkosten.
Mit der Reform solle zudem die Rechtslage, die zu Streitigkeiten zwischen Kommunen und Krankenkassen in der Frage der Kostenübernahme sog. Fehlfahrten geführt hat, geändert werden. Hierüber eröffnete sich im Laufe des Kommunalpolitischen Abends eine lebhafte Diskussion. Deutlich wurde insbesondere, dass der erarbeitete Musterbeschluss „Rettungsdienst“ nur einen Kompromiss darstellen könne, bis das neue Bundesrecht greife. Es habe, so wurde der Hinweis gegeben, die realistische Gefahr bestanden, dass die Krankenkassen diese Einsätze überhaupt nicht mehr mitfinanzierten.
Die Verständigung, in eine Qualitätssicherungsphase für den Rettungsdienst einzutreten, war ebenfalls Gegenstand der Diskussion. Einigkeit bestand darüber, dass es notwendig sei, die Umstellung vom bislang praktizierten „Gebührenmodell“ auf das „Vertragsmodell“ im Landesrettungsgesetz rechtzeitig vorzubereiten.
Mit Blick auf die systemische Verortung des Rettungsdienstes wurde im Rahmen der Diskussion darauf hingewiesen, dass Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz ein Gesamtsystem abbildeten. Dies werde in dem Gesetzentwurf klar herausgestellt. Ebenso werde die vergaberechtliche Bereichsausnahme, die in einem langen und von Widerständen geprägten Verfahren auf europäischer Ebene und auf Bundesebene habe erreicht werden können, bestätigt. Damit sei eine zentrale Forderung des DRK und der Kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen worden. Für die anerkannten Hilfsorganisationen insgesamt bedeute dieser Befund ein hohes Maß an Kontinuität und Rechtssicherheit bei der zukünftigen Ausgestaltung des Rettungsdienstes.
Die zahlreichen Wortmeldungen aus dem Publikum machten deutlich, dass die Weiterentwicklung der Notfallversorgung auf großes Interesse stößt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, ihre Erfahrungen aus der Praxis einzubringen und konkrete Anregungen für die laufenden Beratungen zu formulieren.
Die Veranstalter zogen eine positive Quintessenz des Abends. Der Kommunalpolitische Abend habe gezeigt, wie wichtig der offene Dialog zwischen den Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung und Einsatzpraxis ist, um die Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen gemeinsam weiterzuentwickeln und zukunftsfest aufzustellen.

