Das Land NRW hat bis heute 108 Verpflegungsmodule (VPM) inkl. Betreuungs-LKW an die Katastrophenschutz-Einheiten ausgeliefert. Primär gingen diese Module an jene Einsatzeinheiten, die für das Landeskonzept Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 vorgeplant sind. Die erste Einweisung gemäß der Herstellerangaben erfolgt vom Lieferanten. Um einen sicheren taktischen Ablauf vor, während und nach der Inbetriebnahme sicherstellen zu können, erfolgt durch die kooperierenden DRK-Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe eine ergänzende Ausbildung in zwei Stufen.
Gemäß der Stellenbeschreibungen erfolgt die Ausbildung der Kräfte, primär die der Einsatzeinheiten, in drei Notwendigkeiten: MUSS, SOLL und KANN. Die Kräfte in der Verpflegung und der Technik absolvieren die Ausbildungen als Pflichtteil. Die weiteren Kräfte, die primär nicht zum Aufbau hinzu gezogen werden müssen, absolvieren die Ausbildungen optional als SOLL und KANN.
Dies stellt sicher, dass zum Aufbau und Inbetriebnahme soviel ausgebildete Kräfte wie nötig zur Verfügung stehen und allen weiteren Kräfte der Fachdienste ohne besondere Hürden die Ausbildungen freiwillig absolvieren können, wenn das Interesse bestehen sollte.